Sie entscheiden mit, wo es langgeht. Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht bei der Generalversammlung oder bei der Vertreterwahl. Auf der Vertreterversammlung wird zum Beispiel der Jahresabschluss genehmigt, über die Verwendung des Gewinns entschieden und die Besetzung der Kontrollgremien bestimmt. Dabei gilt: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.