Nachrangige Einlage
Geldwachstum planbar, risikoarm und sicher verzinst
Nachrangige Einlage - für alle, die ihr Kapital planbar wachsen lassen wollen.
Fest vereinbaren:
garantierte Verzinsung
von 3,00 % p.a. bzw. 3,25 % p.a.
Einfach eröffnen:
schon möglich ab einem
Betrag von 25.000 Euro
Langfristig planen:
verfügbar zum Ende der
Laufzeit ohne Kündigung
Erfolgreich abschließen:
sicheres Wachstum ohne
Kurs- und Währungsrisiko
Alle relevanten Produktdaten auf einen Blick:
Bei einer Laufzeit von 6 Jahren (72 Monaten) beträgt der Zinssatz 3,00 %. Bei einer Laufzeit von 8 Jahre (96 Monate) beträgt der Zinssatz 3,25 %. Die Zinszahlung erfolgt nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres.
Der Mindestanlagebetrag liegt bei 25.000 Euro.
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
Die Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
Laufzeit | 6 Jahre |
Zinssatz p.a. | 3,00 % |
Anlagebetrag | 25.000 Euro |
Zinsgutschrift p.a. | 750 Euro |
Bruttozinsertrag über die Gesamtlaufzeit | 4.500 Euro |
Laufzeit | 8 Jahre |
Zinssatz p.a. | 3,25 % |
Anlagebetrag | 25.000 Euro |
Zinsgutschrift p.a. | 812,50 Euro |
Bruttozinsertrag über die Gesamtlaufzeit | 6.500 Euro |
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kurs- und Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinszinsen.
Fremdwährungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
Eine nachrangige Einlage ist eine Bankeinlage, für die, im Rahmen einer bestimmten Laufzeit, ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Ausgezahlt wird der Zins jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres. Eine nachrangige Einlage ist eine risikoarme Finanzlösung, schließlich ist sie von Kurs- und Währungsschwankungen völlig unabhängig. Die Rückzahlung erfolgt automatisch am Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrer Filiale vor Ort.
Unsere Anlageexperten beraten Sie gerne zu dem Thema der nachrangigen Einlage und zeigen Ihnen weitere Lösungen für möglicherweise individuell passende Anlagemöglichkeiten.
Sollten Sie sich für die nachrangige Einlage entscheiden, erfolgt der Vertragsabschluss und Ihr Kapital wächst mit garantierten Zinsen.